Nuzhat ez-Zamân berichtet ihm nun ihre ganze Geschichte. Ihr Bruder schlägt ihr nun auf ungewöhnlich ruhige Weise vor, sie möge seinen Kammerherrn ehelichen, damit die "Todsünde" der Welt nicht bekannt würde.

Nun also doch Todsünde im Islam, über deren Existenz wir noch in der 66. Nacht  spekuliert hatten. Aber vielleicht hat es sich auch der Übersetzer hier ein bisschen einfach gemacht.

Die Tochter der beiden wird Kudija-Fakân69 genannt.

Wenn diese Story klassisch ablaufen sollte, dann kann dieses Kind eigentlich nur Bringerin oder Empfängerin von Unglück werden.

Tatsächlich wird Nuzhat ez-Zamân nun mit dem Kammerherrn vermählt und das Kind aufgezogen

mit Hilfe der Sklavinnen und pflegten es mit allerlei Säften und Pulvern.

Ist die Ehe einer Königstochter mit dem Kammerherrn überhaupt standesgemäß? Säfte und Pulver als Mittel des Aufziehens? Oder ist es ein Hinweis auf die Kränklichkeit der Inzesttochter?

Ein Brief von Omar ibn en Nu’mân trifft ein, in dem dieser den Tribut von Damaskus einfordert. Außerdem berichtet er davon, dass eine alte Griechin engetroffen sei.

und bei ihr sind fünf Mädchen, hochbusige Jungfrauen, die beherrschen das Wissen, die Bildung und die feine Wissenschaft

Hochbusig und gebildet. Eine in der Tat seltene Kombi.

Diese Mädchen seien, so die Alte, nur für den Preis des Tributs von Damaskus zu verkaufen, außerdem bitte Omar seinen Sohn, auch das von ihm so gepriesene Mädchen zu schicken, damit dieses sich mit den gelehrten Mädchen im Wissensstreit messe.

Die Alte, so können wir ahnen, muss Dhat ed-Dawahi sein, die Mutter des mit König Omar verfeindeten Griechenkönig Hardûb. Ihr Plan  beginnt nun zu reifen.

 

69 Kuija Fakân = "Es war bestimmt und es geschah." Eine Anspielung auf die unergründlichen Wege Allahs, denen man sich zu fügen habe.

69. Nacht
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